Bodenburg erscheint in den Überlieferungen schon vor 1500 als Burgflecken, d.h. als Ansiedlung mit Rechten, die, wenngleich sie geringer als die einer Stadt waren, ihr in vielem ähnelten. Die 1492 überlieferte Bezeichnung Junkernblek macht zudem deutlich, daß diese Rechte von den damals überaus mächtigen Herren der Burg garantiert wurden.
Wesentlicher Bestandteil dieser Rechte war die Selbstverwaltung durch einen Rat mit zwei Consuln an der Spitze. Das Bürgerrecht war untrennbar mit dem Braurecht verbunden. Dies Recht blieb den Bewohnern des Burgfleckens auch erhalten, nachdem in den Orten des umliegenden Hildesheimer Stifts nach 1516 nur noch Hildesheimer Bier getrunken werden durfte. Das Marktrecht trat später hinzu.
Die besondere rechtliche Stellung erkauften die Einwohner Bodenburgs mit der Verpflichtung zu Dienstleistungen gegenüber der Burg, die dem Flecken den Namen gab. Ein wichtiger Bestandteil dieser Pflichten war nicht nur die Arbeit an der Erhaltung der Burg, dem Burgfestendienst, sondern auch die Verpflichtung, die Festungsgräben im Winter frei von Eis zu halten. Bei der Wahrnehmung dieser in Frostperioden gewiß nicht angenehmen Aufgabe des "Eisens" unterschieden sich die Bürger Bodenburgs im übrigen nicht von den Bewohnern größerer Orte mit weitgehender städtischer Autonomie wie Hildesheim, Hannover, Braunschweig und Goslar, die diese Arbeit an den Stadtgräben verrichten mußten.
Zur Erinnerung an diese mit der besonderen rechtlichen Stellung Bodenburgs verknüpften alte Verpflichtung, treffen sich alljährlich die Freunde der Bodenburger Eiswette. Gefragt, ob an einem vorher festgelegten Sonntag im Januar die Pflicht zum Eisen bestehe, geben sie ihren Tipp ab.
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